A)
Assistenzhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im Speisewagen.
B)
Der Transport von Menschen mit Behinderung und deren Assistenz- oder Blindenführhunden ist auch für Taxiunternehmen verpflichtend.
C) Nutzhunde-Pass
Blindenführ- und Behindertenbegleithunde (= Assistenzhunde).werden in 1. und 2. Klasse unentgeltlich befördert. In zuschlagspflichtigen Zügen/Wagen sind keine Zuschläge zu bezahlen.
Voraussetzungen:
Teams, die gemäss dem Qualitätssicherungskonzept QUAKA bei uns in Mitglied sind (Premium), können den entsprechenden Nutzhundepass gegen Vorlage des SHD-Ausweises an den bedienten Schaltern des öffentlichen Verkehrs beziehen.