Seit 2008 befindet sich ein „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ in der Beratung. In einem Kompromissvorschlag dazu heisst es in Absatz 12b: „Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des ‚Design für Alle‘ und indem Menschen mit...
In Österreich gibt es seit 1. Januar 2015 eine einheitliche gesetzliche Definition von Assistenzhunden. Diese ist im Bundesbehindertengesetz § 39a eingetragen. Assistenzhunde sind dadurch von einer allfälligen Maulkorb- und Leinenpflicht befreit und haben freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen. Assistenzhunde führen fortan ein einheitliches Logo auf dem Brustgeschirr, dem Halsband oder auf der Kenndecke, so dass man sie leicht erkennen kann. >> Details