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Manche Menschen brauchen zur Bewältigung ihres Alltags Unterstützung. Vermehrt wird dafür anstelle oder in Ergänzung zu menschlicher, technischer oder objektbezogener Assistenz ein geschulter Vierbeiner als „tierische Assistenz“ eingesetzt.
Mit tierischer Assistenz sind „Assistenzhunde“ gemeint, auch bekannt unter dem Synonym Behindertenbegleithund: in Hund, der nach Absolvierung einer individuellen Spezialausbildung zur Unterstützung eines Menschen mit erheblichen körperlichen, sensorischen, intellektuellen, geistigen, kognitiven, neurologischen oder psychischen Einschränkungen dient.
Der wohl bekannteste Assistenzhund ist der Blindenführhund. Daneben gibt es aber beispielsweise auch Mobilitätshunde für Menschen im Rollstuhl oder mit motorischen Einschränkungen; Signalhunde, die Personen mit Hörbeeinträchtigung die akustische Umwelt anzeigen; Warnhunde, die z.B. Diabetiker vor Über-/Unterzuckerung oder Epileptiker frühzeitig vor einem Anfall warnen sowie Geleithunde, die Menschen mit neurologischen oder psychischen Einschränkungen Sicherheit geben und beispielsweise Panikattacken unterbrechen.
Die Hunde werden gemäss ihrem Fachgebiet anstelle oder in Ergänzung zu menschlicher, technischer oder objektbezogener Assistenz eingesetzt und stellen für Betroffene durch Ermöglichung, Erleichterung, Erweiterung oder Wiedererlangen von Selbstbestimmung und Teilhabe(1) und im Unterschied zum Therapiehund, welcher für mehrere Personen arbeitet, ein persönliches Hilfsmittel dar und leben dauerhaft bei der betroffenen Person.
Dabei ermöglichen diese Tiere nicht nur die Unabhängigkeit von menschlicher Hilfe, sondern geben häufig ein Stück Hoffnung, Würde und insbesondere eine Aufgabe und dadurch den Lebenssinn zurück. Darüber hinaus geben diese Tiere häufig ein Stück Hoffnung und Würde zurück und leisten so einen wertvollen Beitrag zum Abbau von Barrieren in der Gesellschaft. Selbstverständlich steht der der geschulte Vierbeiner, im Unterschied zur menschlichen Begleitperson, seinem Frauchen oder Herrchen praktisch rund um die Uhr zur Seite - und ist selbstverständlich auch nahezu überall mit dabei.
(1) Teilhabe = alltägliche Verrichtungen vornehmen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sich fortbewegen, selbstständig soziale Kontakte pflegen, sich aus- und fortbilden und/oder eine Erwerbstätigkeit ausüben