Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) heisst erstmals ein Schweizer Gericht eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gut. Wer Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen den Zutritt verwehrt, handelt diskriminierend. Der Gerichtsentscheid unterstreicht die Bedeutung des im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorgesehenen Beschwerderechts von Behindertenorganisationen.